Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Übersetzer

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Vania Mileva-Ninova, weiter Übersetzerin genannt, und dem Auftraggeber, auch im Fall, wenn die AGB des Auftraggebers andere Bestimmungen enthalten.

§ 2. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

§ 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat der Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten ( Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form u.a.).

(2) Alle Informationen und Unterlagen, die zur Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen.

(3) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

§ 4. Lieferung

(1) Sofern zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber keine Uhrzeit oder Zeitrahmen vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 18:00 Uhr am vereinbarten Termin zu liefern.

(2) Übermittelt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.

§ 5. Mängelfälle

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Dier Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form einer Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Übersetzung.

(2) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.

§ 6. Haftung

(1) Die Übersetzer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet der Übersetzer auch für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter. Die Haftung wird hierbei jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist außer bei Personenschäden auf die Deckungssumme der von dem Übersetzer unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung i. H. v. EUR 300.000,- je Schadensfall beschränkt.

§ 7. Geheimhaltung

(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Übersetzertätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(2) Sofern keine spezielle Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber geschlossen wurde, ist die Übersetzerin berechtigt, die Übersetzung durch Kooperationspartner anfertigen oder zur Korrektur überlässt. Der Dritte verpflichtet sich der Übersetzerin und/oder dem Auftraggeber gegenüber ebenfalls zum Stillschweigen.

§ 8. Vergütung

(1) Sofern auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung der geleisteten Übersetzung fällig.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist keine andere schriftliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden, gelten grundsätzlich folgende Preise: Stundensatz i. H. v. 75,- Euro bzw. ein Tagessatz i. H. v. 565,- Euro; bei Kleinaufträgen gilt ein Mindestauftragswert i. H. v. 30,- Euro.

(4) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder verkürzt der Auftraggeber nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.

(5) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiter verwendet werden können, kann der Übersetzer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

§ 10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

AGB – Dolmetscher

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Vania Mileva-Ninova, nachfolgend Dolmetscherin genannt, und ihren Auftraggebern, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Bestimmungen enthalten.
(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dolmetschers.

§ 2. Umfang des Dolmetscherauftrags

(1) Der Dolmetscherauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
(2) Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung gestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig.

Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten.

§ 3. Ersatz

(1) Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

§ 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungs-rahmen des Dolmetscherauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (z.B. für Aufnahmen u.a.).

§ 5. Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 6. Berufsgeheimnis

(1) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

§ 7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich in der jeweils geltenden Höhe. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.
(2) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

(3) Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetscheraufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist oder die vereinbarte Vergütung 1000,- Euro übersteigt.

§ 8. Höhere Gewalt

(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 9. Absage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

§ 10. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern eine der vorstehenden Auftragsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand 01.10.2015

 

 

Vania Mileva-Ninova

Übersetzungs- und Betreuungsbüro

 

Ritter-von-Schuh-Platz 25

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