Übersetzen/Dolmetschen (in Nürnberg und in der Umgebung)
1. Schriftliche Übersetzungen von Verträgen:
●Werkverträgen
● Kaufverträgen
● Kaufvorverträgen
● Mietverträgen
● Mandatverträgen
● Arbeitsverträgen
● Gründungsverträgen
● Notarielle Protokollen
● Geschäftsbedingungen
● Kredit- und Versicherungsverträgen
● Handelsvertretungsverträgen
● Verträgen über die Gewährung von Dienstleistungen
● Verträgen über die Zusammenarbeit
● Memoranden
● Kommissionärverträgen
● Fusionsverträgen
● Aktionär-Abkommen
● Wirtschaftsprüfungsberichten, Jahresabschlüssen
● Richtlinien
● Verlautbarungen und Rechtsvorschriften u.a.,
allen Arten der Verwaltungsakten, (zivil-,straf -und verwaltungsrechtlichen) gerichtlichen Entscheidungen (Beschlüssen, Verfügungen, Urteilen), Anzeigen, Erinnerungen, Einsprüchen, Widersprüchen, Mahnungen, Urkunden, Zeugnissen, Diplomen, Bescheinigungen, jeder Art von Korrespondenz von/an die deutschen Behörden und Staatsorgane.
2. Dolmetschen und Begleitung in Nürnberg und in der Umgebung während Handelsverhandlungen, Verhandlungen jeglicher Art, Treffen und Termine jeglicher Art - in Behörden, gerichtlichen und polizeilichen Organen /Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, JVA/, Krankenhäusern, medizinischen Praxen, Kindereinrichtungen /Kinderkrippen, Kindergärten, Hort/, einschließlich während Verhandlungen zur Vertragsschließungen u.a.
Ich biete auch Übersetzungen als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin im Landgericht Nürnberg an.
3. Korrekturlesen von Fachtexten für Kunden in Nürnberg und bundesweit
Rechtliche Betreuung (gesetzliche Vertretung) nach § 1896 ff BGB
Im Zusammenhang mit meinen Fachkompetenzen, Berufserfahrung, auch meinen persönlichen Zuneigungen und Eigenschaften, wurde ich ins Betreuerteam der Betreuungsstelle beim Sozialamt Nürnberg aufgenommen. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe für mich, da sie ganz direkt mit der Lebensqualität vieler bedürftigen Menschen verbunden ist und mir das unersetzbare Gefühl vermittelt, ihnen behilflich zu sein.
Was ist eigentlich die Berufsbetreuung
Der Mensch kommt zu dieser Welt, gewinnt an Reife und kann in der Regel im Großen und Ganzen sein Leben selbst lenken, so dass er/sie es Schritt für Schritt aufbaut und keine großen Schäden erleidet.
Aus unterschiedlichen Gründen gibt es leider Ausnahmen davon und in solchen Fällen ist es gut, wenn man jemanden an seiner Seite hat.
Das Institut des gesetzlichen Betreuers ist für den Fall vorgesehen, wenn es sich um einen volljährigen Menschen handelt, der infolge einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Statistisch wird es momentan angenommen, dass etwa 450 000 Menschen in Deutschland unter Berufsbetreuung sind. In der Tat wird dieser Beruf überwiegend von Sozialpädagogen, Juristen, Ärzten, Pflegekräften und anderen ausgeübt, die die entspechenden Fertig- und Fähigkeiten mitbringen.